Arbeitsmarktsituation

von Annabell Sindorio (Text & Foto)

Mit Blaulicht nach Bielefeld, es eilt!

Sonntag, 29.06.2014. Anlässlich der geplanten Änderung des NRW-Rettungsdienstgesetztes organisierte der Unternehmerverband privater Rettungsdienste (UPR) eine Demonstration, die am vergangenen Sonntag in Bielefeld stattfand. Mit insgesamt 168 Fahrzeugen und 350 Mitarbeitern nahmen private Krankentransportdienstleister aus ganz NRW daran teil. Der Protest richtet sich gegen eine Neuauflage des Rettungsdienstgesetzes, in der die Bestandsschutzregelung für bestehende Unternehmen wegfallen soll.

Bis 1991 unterlag die Regelung des Personenbeförderungsgesetzes dem Bund. Da es sich dabei um ein medizinisches Ressort handelt, übertrug der Bund ab 1991 den Ländern die Verantwortung. Das Land NRW setzte 1992 im Rettungsdienstgesetz eine Bestandsschutzregelung für die privaten Krankentransportunternehmen, die vor 1989 gegründet wurden, fest. Damals stellte sich die Frage nach dem Erhalt des privaten Sektors in der Branche nicht – ganz anders ist es heute.

 Das Aus für den privaten Sektor

Nach der Gesundheitsreform von 2004, nach welcher die Krankenkassen nicht mehr generell verspflichtet sind, die Kosten für die Krankenbeförderung durch private Anbieter zu übernehmen, war es für viele Unternehmen bereits schwer, den Betrieb aufrecht zu erhalten.

Die Firma KTD an der Schützenstraße in Gladbeck
„ Es war natürlich schwierig, aber mit entsprechenden betriebswirtschaftlichen Anpassungen, waren wir und einige andere Firmen in der Lage, den Konkurs zu verhindern“, sagt Arnold Wesche. Er ist Gründungs- und ehemaliges Vorstandsmitglied des UPR und betreibt die Firma KTD in Gladbeck. Jetzt gestaltet sich die Situation deutlich schwieriger als nach 2004. Seit 2008 wird seitens der Landkreise eine Novellierung des Rettungsdienstgesetzes angestrebt, die die Bestandsschutzregelung nicht länger einschließt. Ein erster Versuch scheiterte 2012 aufgrund von äußeren Umständen, der zweite Novellierungsversuch läuft zurzeit. Sollte der Bestandsschutz für die alt eingesessenen Firmen wegfallen und keine neuen Genehmigungen erteilt werden, würde dies für den privaten Sektor der Krankentransportunternehmen das Aus bedeuten.

„ Über 50% der Krankenbeförderungen erfolgen durch private Unternehmen“

 
Die Landkreise machen den Bedarf an Krankentransportmöglichkeiten von den ihnen vorliegenden Fallzahlen abhängig. Gerade in den ländlichen Regionen hat zudem die Nutzung von sogenannten Liegetaxen zugenommen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine medizinisch qualifizierte Art der Krankenbeförderung. Zwar sinken die Fallzahlen in den Ballungsgebieten und bei den lange etablierten Firmen nicht. Das Problem hierbei ist allerdings, dass die Fallzahlen der privaten Unternehmen bisher überhaupt nicht in den Statistiken, die die Landkreise zugrunde legen, auftauchen. „ Wir wissen, dass über 50% aller Transporte von privaten Dienstleistern abgedeckt werden. Insofern müssten die Kommunen, um den Bedarf zu decken, die möglicherweise wegfallenden Arbeitskräfte ersetzen, was schon rein finanziell gar nicht tragbar wäre“, meint Wesche.

„ Eine kalte Enteignung“

„ Die Bestandsschutzregelung zu kippen ist der falsche Ansatz, um den Anforderungen an eine funktionierende Struktur im Rettungsdienstwesen gerecht zu werden. Der Markt hat sich durch das duale Konzept von kommunalen und privaten Anbietern bewährt“, kritisiert Wesche weiter. Für ihn käme das Wegfallen des Bestandsschutzes einer kalten Enteignung gleich, er könne dann keine Dauerarbeitsplätze mehr bieten, Investitionen in das eigene Unternehmen wären nicht länger sinnvoll und noch dazu unsicher, im schlimmsten Falle könne er seine Firma schließen.

Unsichere Zukunftsaussichten

Der UPR hat sich jetzt akut an den Gesundheitsausschuss gewandt, will gezielte Aktionen veranstalten, um auf das Problem aufmerksam zu machen und schließt weitere Demonstrationen nicht aus. Wie sieht Arnold Wesche die Zukunft seiner Branche? „ Ich hoffe, dass es eine Regelung zum Erhalt der Bestandsschutzregelung geben wird, die mindestens für die nächsten 12-15 Jahre gilt. Damit bekommen wir die Chance zu planen und unsere Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Viele von ihnen sind langjährige Angestellte, denen andernfalls noch vor dem Rentenalter die Arbeitslosigkeit drohen würde. Die sozialen Aspekte einer solch weitreichenden Gesetzesänderung sind von großer Wichtigkeit.“ Sollten die privaten Krankentransportfirmen sich nicht länger am Markt halten können, wären etwa 3000 Menschen und deren Familien in NRW von der Arbeitslosigkeit betroffen. Genau dieses Szenario will der UPR verhindern, indem er mit blauem Licht die rote Karte zückt.

Weitere Informationen unter www.upr-nrw.de

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