Arbeitsmarktsituation
von Annabell Sindorio (Text & Foto)
Das Aus für den privaten
Sektor
Mit Blaulicht nach Bielefeld, es
eilt!
Sonntag, 29.06.2014. Anlässlich
der geplanten Änderung des NRW-Rettungsdienstgesetztes organisierte der
Unternehmerverband privater Rettungsdienste (UPR) eine Demonstration, die am
vergangenen Sonntag in Bielefeld stattfand. Mit insgesamt 168 Fahrzeugen und
350 Mitarbeitern nahmen private Krankentransportdienstleister aus ganz NRW
daran teil. Der Protest richtet sich gegen eine Neuauflage des
Rettungsdienstgesetzes, in der die Bestandsschutzregelung für bestehende Unternehmen
wegfallen soll.
Bis
1991 unterlag die Regelung des Personenbeförderungsgesetzes dem Bund. Da es
sich dabei um ein medizinisches Ressort handelt, übertrug der Bund ab 1991 den
Ländern die Verantwortung. Das Land NRW setzte 1992 im Rettungsdienstgesetz
eine Bestandsschutzregelung für die privaten Krankentransportunternehmen, die
vor 1989 gegründet wurden, fest. Damals stellte sich die Frage nach dem Erhalt
des privaten Sektors in der Branche nicht – ganz anders ist es heute.
Nach
der Gesundheitsreform von 2004, nach welcher die Krankenkassen nicht mehr
generell verspflichtet sind, die Kosten für die Krankenbeförderung durch
private Anbieter zu übernehmen, war es für viele Unternehmen bereits schwer,
den Betrieb aufrecht zu erhalten.
![]() |
Die Firma KTD an der Schützenstraße in Gladbeck |
„
Es war natürlich schwierig, aber mit entsprechenden betriebswirtschaftlichen
Anpassungen, waren wir und einige andere Firmen in der Lage, den Konkurs zu
verhindern“, sagt Arnold Wesche. Er ist Gründungs- und ehemaliges
Vorstandsmitglied des UPR und betreibt die Firma KTD in Gladbeck. Jetzt
gestaltet sich die Situation deutlich schwieriger als nach 2004. Seit 2008 wird
seitens der Landkreise eine Novellierung des Rettungsdienstgesetzes angestrebt,
die die Bestandsschutzregelung nicht länger einschließt. Ein erster Versuch scheiterte
2012 aufgrund von äußeren Umständen, der zweite Novellierungsversuch läuft
zurzeit. Sollte der Bestandsschutz für die alt eingesessenen Firmen wegfallen
und keine neuen Genehmigungen erteilt werden, würde dies für den privaten
Sektor der Krankentransportunternehmen das Aus bedeuten.
„ Über 50% der
Krankenbeförderungen erfolgen durch private Unternehmen“
Die
Landkreise machen den Bedarf an Krankentransportmöglichkeiten von den ihnen
vorliegenden Fallzahlen abhängig. Gerade in den ländlichen Regionen hat zudem
die Nutzung von sogenannten Liegetaxen zugenommen. Hierbei handelt es sich
allerdings nicht um eine medizinisch qualifizierte Art der Krankenbeförderung.
Zwar sinken die Fallzahlen in den Ballungsgebieten und bei den lange
etablierten Firmen nicht. Das Problem hierbei ist allerdings, dass die
Fallzahlen der privaten Unternehmen bisher überhaupt nicht in den Statistiken,
die die Landkreise zugrunde legen, auftauchen. „ Wir wissen, dass über 50%
aller Transporte von privaten Dienstleistern abgedeckt werden. Insofern müssten
die Kommunen, um den Bedarf zu decken, die möglicherweise wegfallenden
Arbeitskräfte ersetzen, was schon rein finanziell gar nicht tragbar wäre“,
meint Wesche.
„ Eine kalte
Enteignung“
„
Die Bestandsschutzregelung zu kippen ist der falsche Ansatz, um den
Anforderungen an eine funktionierende Struktur im Rettungsdienstwesen gerecht
zu werden. Der Markt hat sich durch das duale Konzept von kommunalen und
privaten Anbietern bewährt“, kritisiert Wesche weiter. Für ihn käme das
Wegfallen des Bestandsschutzes einer kalten Enteignung gleich, er könne dann
keine Dauerarbeitsplätze mehr bieten, Investitionen in das eigene Unternehmen
wären nicht länger sinnvoll und noch dazu unsicher, im schlimmsten Falle könne
er seine Firma schließen.
Unsichere
Zukunftsaussichten
Der
UPR hat sich jetzt akut an den Gesundheitsausschuss gewandt, will gezielte
Aktionen veranstalten, um auf das Problem aufmerksam zu machen und schließt
weitere Demonstrationen nicht aus. Wie sieht Arnold Wesche die Zukunft seiner
Branche? „ Ich hoffe, dass es eine Regelung zum Erhalt der
Bestandsschutzregelung geben wird, die mindestens für die nächsten 12-15 Jahre
gilt. Damit bekommen wir die Chance zu planen und unsere Mitarbeiter weiter zu
beschäftigen. Viele von ihnen sind langjährige Angestellte, denen andernfalls
noch vor dem Rentenalter die Arbeitslosigkeit drohen würde. Die sozialen
Aspekte einer solch weitreichenden Gesetzesänderung sind von großer
Wichtigkeit.“ Sollten die privaten Krankentransportfirmen sich nicht länger am
Markt halten können, wären etwa 3000 Menschen und deren Familien in NRW von der
Arbeitslosigkeit betroffen. Genau dieses Szenario will der UPR verhindern,
indem er mit blauem Licht die rote Karte zückt.
Weitere
Informationen unter www.upr-nrw.de